Wenn der Nachweis der Existenzberechtigung der Gesundheitsbürokraten nur noch darin besteht, die erheblichen Kosten von medizinischen Innovationen pauschal als „abenteuerlich“ überhöht zu denunzieren und nicht erklärt wird, welchen Nutzen diese Medikamente gegenüber den bisherigen Behandlungskosten bringen und welche Kosten in der Entwicklung dieser Produkte entstanden sind, kommt das einem verantwortungslosen Handeln gleich.
Einzig und allein steht der Vorteil für den Patienten im Fokus. Erst dann ist ein Kosten/Nutzen-Vergleich legitim und zwar im Verhältnis zu den bestehenden Kosten und ob die neuen Medikamente ein gesünderes, längeres Leben der betroffenen Patienten generieren.
Wenn nur die absoluten Kosten als „abenteuerlich“ denunziert werden, dann entspricht das weder dem gesetzlichen Gebot und der Rechtsprechung des BVerfG, sondern steht konträr zur unser in der Verfassung verankerten Grundsatz der sozialen Marktwirtschaft. Ohne marktwirtschaftliche Anreize werden keine Innovationen entstehen. Sie sind leider, in besondere in Deutschland, viel zu selten.
Wer soll die notwendigen Innovationen insbesondere in der Diagnostik und Therapien entwickeln? Statt der Denunzierung muss ein umsetzbares Konzept des G-BA geben, vor allen in den medizinischen Feldern, die dringend der Innovationen bedürfen, wie die chronischen Erkrankungen. Die Kosten für diese Erkrankungen werden alle Gesundheitssysteme in den entwickelten Ländern vor die größten Herausforderungen stellen. Fachleute gehen davon aus, dass die Systeme à la Deutschland ihre soziale Verfasstheit aufgeben werden müssen oder die Leistungen so einschränken, dass eine Dialyse ab 65 nicht entgolten wird. Damit das nicht eintritt, bedarf es – hier und heute – klarer Vorstellungen und Innovationsförderungen, damit diesen chronischen Erkrankungen wirksam entgegengetreten werden kann. An erfolgsversprechenden Konzepten fehlt es gänzlich! Es ist nicht ersichtlich, dass die in Partikularinteressen sich paralysierenden KBVen, GKVen und Krankenhäuser Konzepte selbst für kurzfristige Zeiträume entwickeln können.
Die derzeitige Besetzungen der G‑BA Bänke ohne die Beteiligung der Beitragszahlenden, der Versicherten und der Arbeitgeber, wird sich nicht zum Positivem ändern. Der Gesetzgeber wird sich des Problems nicht einfach durch ständige Kompetenzerweiterungen des G‑BA‘s aus der Affäre ziehen können. Das Erwachen der Politik wird kommen, aber wie immer, zu spät.
Das hergebrachte Gesundheitssystem ist nicht geeignet die Zeichen der Zeit zu erkennen.
Joachim Conrads, Hannover